Die Nummern für Notfälle finden Sie unter Kontakt.
Eigentlich weiß jeder, was ein Notfall ist und wie man sich entsprechend verhalten sollte. Doch oft geht alles sehr schnell, und vor lauter Aufregung vergisst man das Wichtigste. Stellen Sie sich vor, Sie haben es sich abends in Ihrer Wohnung gemütlich gemacht und plötzlich sehen Sie, wie Wassertropfen von Ihrer Zimmerdecke herabtropfen. Sie werden sich denken, dass bei dem Mieter über Ihnen ein Wasserrohr geplatzt oder vielleicht die Badewanne übergelaufen ist. Fragen Sie zunächst den entsprechenden Mieter. Wenn niemand die Tür öffnet, melden Sie diesen Schaden bei Ihrem zuständigen Hauswart/in oder der örtlichen Geschäftsstelle. Die Anschriften und Telefonnummern finden Sie in dem Schaukasten Ihres Hauses.
Bei dem Fall, den wir Ihnen gerade geschildert haben, handelt es sich um einen Notfall, der sofort behoben werden muss, um weitere Schäden an der Wohnung abzuwenden. Andere Notfälle können sein: Brände, Explosionen oder Überschwemmungen. Bitte helfen Sie mit und denken Sie daran, je eher Sie uns oder ggf. die Feuerwehr in solchen Situationen benachrichtigen, desto eher lassen sich Verletzungen vermeiden und um so geringer sind die Schäden an Ihrem und unserem Eigentum.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich in Ihrem Fall um ein Notfall handelt - z.B. wenn Sie einen unangenehmen Gasgeruch in der Wohnung bemerken – denken Sie bitte auch hier daran, lieber vorbeugen und Ihren Verdacht äußern, als Gesundheitsgefährdungen oder Schäden in Kauf zu nehmen. Sollte jedoch Ihr Wasserhahn tropfen oder die Fensterdichtung kaputt sein, dann handelt es sich nicht um einen Notfall, sondern nur um einen Mangel, den Sie bitte der zuständigen Geschäftsstelle melden.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist beträgt für alle Mieter drei Monate. Die Kündigung muss in schriftlicher Form mit Originalunterschriften erfolgen und bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein.
Sollten Sie Ihre Kündigung widerrufen wollen, bedarf auch dies der Schriftform. Bitte bedenken Sie, dass ein Mietverhältnis von allen Hauptmietern gekündigt werden muss! Ein Vordruck für die Kündigung finden Sie unter Downloads.
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes
Textiler Bodenbelag, Wand- und Deckenverkleidungen, bauliche Veränderungen an der Wohnung und sonstige Einbauten des Mieters müssen bei Auszug entfernt werden. Dies gilt auch für übernommene Einrichtungen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir das Vorgehen im Einzelfall besprechen können:
Tel: 030 403 90 726
Wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Untermieter aufnehmen möchten, teilen Sie uns dieses bitte schriftlich mit. Sollte die Wohnung groß genug sein und auch sonst keine Gründe dagegen sprechen, erteilen wir selbstverständlich die Genehmigung zur Untervermietung. Für die Anfrage zur Untervermietung, benutzen Sie bitte entsprechende Formular unter Downloads.
Reichen Sie stets vor Beginn der Tierhaltung in Ihrer Wohnung einen Antrag zur Genehmigung bei uns ein.
Eine Tiergenehmigung ist immer eine Einzelfallentscheidung hinsichtlich des Tieres, des Hauseinganges
und der Wohnsiedlung. Auch Haltungsgewohnheiten spielen eine Rolle.
Sollten es zu Beschwerden kommen, behalten wir uns vor, die Genehmigung jederzeit rückgängig zu
machen. Ein Antrag für die Tierhaltung finden Sie unter Downloads.
Für Kleintiere wie z.B. Meerschweinchen, Hamster und Wellensittiche bedarf es keiner Genehmigung.
Beschwerden und Mängelmeldungen jeglicher Art reichen Sie bitte schriftlich bei uns ein. Sollten Sie Beschwerden bezüglich eines Nachbarn haben, der gegen die Hausordnung verstößt, so benötigen wir die genauen Angaben von Datum, Zeit und Art der Störung und Unterschriften von anderen Mietern im Haus. Das Formular für eine Mängelmeldung finden Sie unter Downloads oder Sie benachrichtigen uns direkt online: Mängelmeldung.
Sie erhalten in der Abrechnung eine Gutschrift. Warum kann sich die neue Vorauszahlung
trotzdem erhöhen?
Wir kalkulieren Vorauszahlungen so, dass sie angemessen sind. Da die abgerechneten Kosten aus dem Vorjahr
stammen, können zwischenzeitliche Kostensteigerungen auch dann eine höhere Vorauszahlung rechtfertigen,
wenn aus der aktuellen Abrechnung eine Gutschrift resultierte.
Wie und wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Die Kaution wird bei einer Bank als Sparkonto angelegt und mit einem üblichen Zinssatz verzinst. Der Vermieter ist berechtigt Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen die Kaution zu verrechnen. Das geschieht in der Regel zum Mietvertragsende.
Der Vermieter darf dabei Forderungen verrechnen, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung resultieren. Zu diesem Zweck erfolgt eine gemeinsame Abnahme der Wohnung bei Mietvertragsende. Der Vermieter darf die Kaution auch gegen offene Mietzinsforderungen verrechnen.
In der Regel sollte ca. sechs Monate nach Mietvertragsende feststehen, ob noch Forderungen bestehen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Sparbuch mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt und im Anschluss dem Mieter der Betrag inklusive Zinsen ausgezahlt. In der Regel erfolgt die Auszahlung nach sechs Monaten.
Zur Nutzung Ihrer angemieteten Wohnung
Nachstehende Hinweise sollen Ihnen eine Hilfestellung zur pfleglichen Behandlung der Mietsache geben. Mit der Beachtung dieser Hinweise tragen Sie dazu bei, dass die Einrichtungsgegenstände Ihrer Wohnung über lange Zeit in einem sauberen und einwandfrei funktionierenden Zustand gehalten werden.
Beim Abschluss Ihres Mietvertrages haben Sie sich verpflichtet Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von zurzeit 120,00 EUR (je einzelne Reparatur) selbst zu tragen. Der Gesetzgeber verschont damit den Vermieter vor Bagatellschäden, die durch den Gebrauch der Mietsache entstehen. Beachten Sie hierbei bitte, dass diese Kosten, ungeachtet einer Ursache für den eingetretenen Schaden, an Sie weiter berechnet werden können. Die maximal zumutbaren Kosten sind für ein Jahr auf 6% der Jahresnettokaltmiete begrenzt (siehe Mietvertrag).
Melden Sie der Hausverwaltung einen Mangel, so wird umgehend eine Reparatur veranlasst. Unter Berücksichtigung Ihrer Eigenbeteiligung, erhalten Sie dann automatisch nach erfolgter Reparatur eine Belastungsrechnung. In diesem Fall haben Sie keinen Einfluss auf die Kosten!
Wir können Ihnen jedoch versichern, dass getreu dem Gebot der wirtschaftlichen Sorgfaltspflicht nur Firmen zu branchenüblichen Preisen beauftragt werden. Ferner genießen Sie bei Durchführung der Arbeiten im Auftrag Ihrer Hausverwaltung selbstverständlich auch eine Gewährleitung auf die ausgeführte Leistung.
Mit der schonenden Behandlung der Mietsache tragen Sie selbst dazu bei, eigene Kosten zu sparen!
Bad und Küche
Mischbatterien Wenn der Wasserdruck an der Mischbatterie nachlässt, kann dies an zugesetzten Perlatoren liegen (der Strahlregler am Auslauf der Mischbatterie). Dieser sollte in Abständen von Verunreinigungen und Kalk befreit werden. Mittels passenden Maulschlüssels, lässt er sich abschrauben. Nicht mit einer Zange herangehen, da der Chrom sonst schnell zerkratzt wird. Aus dem Perlator kann man nun die Siebe entnehmen und mit Wasser ausspülen. Hat sich bereits Kalk festgesetzt, weicht man den Perlator in „Sidol“ ein. Der Kalk lässt sich dann einige Zeit später leicht entfernen.
Im Übrigen glänzen verchromte Armaturen sehr schnell wieder, wenn man sie mit geeigneten Reinigern oftmals abwäscht und anschließend poliert.
Duschschläuche und Brausehandstücke sollten ebenfalls regelmäßig mit Kalkentferner gereinigt werden. Dies erhält nicht nur das schöne aussehen sondern sichert auch auf lange Zeit eine einwandfreie Funktionsweise (kein Verstopfen der feinen Spritzdüsen).
Sanitärobjekte
Achten Sie bei der Reinigung von WC und Waschbecken darauf, dass auch unter und hinter den Objekten gereinigt wird. Nicht selten sehen Waschbecken von oben sehr sauber aus. Aber ein Blick auf die Unterseite enthüllt oftmals die vernachlässigten Stellen sehr deutlich. Das WC sollte in regelmäßigen Abständen auch im Ablauf wo das Wasser steht gereinigt werden. Entsprechende Reiniger sind im einschlägigen Handel zu erwerben.
Verstopfungen kommen nicht plötzlich! Durch immer langsamer abfließendes Wasser kündigen sie sich an. Bei den ersten Anzeichen sollte mit Abflussfrei oder ähnlichen Mitteln gereinigt werden. Für geringes Geld erhalten Sie im Haushaltsbedarf Siebe, die in den Auslauf von Wasch- und Spülbecken gelegt werden. Damit werden z.B. Haare und größere Schmutzteilchen aufgefangen bevor sie in den Abfluss gelangen.
Gas- oder Elektroherde
Sollten Sie eine Kocheinrichtung mit gemietet haben, ist hier eine besondere Pflege erforderlich. Nach jedem Gebrauch sind alle benutzten Teile gründlich zu reinigen, auch der Hygiene wegen. Nutzen Sie insbesondere bei Elektroherden für die Nahrungszubereitung im Backraum vorsorglich Aluminiumfolie als Unterlage. Das erleichtert Ihnen die Reinigung der Roste.
Lüftung
In einigen Bädern (meist Räume ohne Fenster) befindet sich eine separate, elektrische Lüftung. Die in den Lüftungsanschlüssen befindlichen Siebe sollten regelmäßig (ca. alle drei Monate) herausgenommen und mit herkömmliches Seifenwasser gereinigt werden. Zugesetzte Siebe verhindern die Lüftungswirkung und führen gegebenenfalls zu Schäden an dem Lüfter.
Nicht nur die Scheiben sollten regelmäßig geputzt werden. Auch die Rahmen bedürfen einer wiederkehrenden Pflege. Das Bohren in Fenstern, Türrahmen und Türblättern (insbesondere bei Kunststoff) ist nicht gestattet. Das Anbringen zusätzlicher Namenschilder auf den Wohnungstürblättern ist eine Unsitte. Begnügen Sie sich mit der Wohnungsklingel, auf der Ihr Name gut sichtbar angebracht sein sollte.
Zur Reinigung von Kunststofffensterrahmen sollten handelsübliche Reiniger genommen werden. In jedem Fall ist der Gebrauch von säurehaltigen Mitteln zu unterlassen, da diese den Kunststoff angreifen. Auch das äußere Fenstersims ist im Zuge der Fensterreinigung mit abzuwischen.
In den meisten Fenstern befinden sich kleine Schlitze, die aufprallendes Regenwasser wieder ablaufen lassen. Reinigen Sie diese Schlitze regelmäßig um ein Verstopfen und Überlaufen zu verhindern.
Im Übrigen putzen sich Fensterscheiben nach der Feuchtreinigung mit einem weichen Lederlappen sehr wirkungsvoll.
Die Fußböden Ihrer Wohnung können von unterschiedlichster Beschaffenheit sein. So finden Sie Teppichboden, Dielung, Laminat oder Fliesenfußboden vor. Reinigen Sie Ihre Fußböden stets mit handelsüblichen Mitteln und nicht mit lösungsmittelhaltigen Reinigern. Laminatfußböden sind nur nebelfeucht zu reinigen (nicht triefend nass)! Auch für Fliesenfußböden gibt es ein reichhaltiges Sortiment von Reinigungsmitteln im einschlägigen Handel.
Das Anbringen privater Gegenstände an Fassadenbereichen und auch Balkonen ist nicht gestattet. Es ist sicher zu stellen, dass anfallendes Regen- oder Schmelzwasser gut abfließen kann. Versehen Sie deshalb niemals Ihren Balkon- oder Terrasseboden mit Belägen, die einen Wasserabfluss blockieren. Im Übrigen ist der Mieter verpflichtet, die Abflüsse stets frei zu halten!
Das Aufstellen von Satellitenschüsseln ist grundsätzlich untersagt! Sie können Ihr Informationsbedürfnis (auch nach fremdsprachigen Sendern) über das vorhandene Kabelnetz befriedigen.
Alle, auch wenig benützte Räume der Wohnung regelmäßig möglichst viermal am Tag lüften. Dazu alle Fenster gleichzeitig ganz öffnen (Querlüftung, Durchzug), damit sich der Luftaustausch schnell vollziehen kann. Dies gilt auch, wenn es regnet oder kalt ist. Die Lüftung ist umso wichtiger, je höher die Temperaturdifferenz zwischen draußen (kalte Luft) und drinnen (warme Luft) ist.
Dauer dieser Stoßlüftung 5 bis max. 10 Minuten. Diese Zeit reicht, um die feuchte Raumluft der Wohnung durch kalte, aber trockene Luft zu ersetzen. Längeres Lüften an einem Stück führt nur zum Auskühlen der Wände.
Dauerlüftung durch gekippte Fenster unbedingt vermeiden. Das kühlt die Wände aus und kostet im Verhältnis mehr Energie als wiederholte Stoßlüftung. Merke: Kalte Luft aufzuheizen, kostet wenig Energie. Ausgekühlte Wände aufzuheizen, verschlingt viel Energie. Dauerlüftung durch gekippte Fenster sollte deshalb während des Heizbetriebes unterbleiben.
Während des Lüftens die Thermostatventile an den Heizkörpern schließen. Die niedrige Temperatur der einströmenden Frischluft würde die Temperaturfühler täuschen. Die Ventile machen sonst voll auf. Erst nach dem Lüften die Thermostatventile wieder auf die gemerkte Stellung öffnen.
Der Heizkörper sollte auch in wenig benutzten Räumen, insbesondere in Schlafzimmern, niemals abgestellt werden. Das „Mitheizen“ des Schlafzimmers durch geöffnete Türen ist unbedingt zu vermeiden, weil sich wärmere (feuchte) Luft aus der übrigen Wohnung an den vergleichsweise kühleren Wänden des Schlafzimmers niederschlägt.
Größere Wasserdampfmengen bereits beim Entstehen gezielt weglüften. Beim Kochen und gleich nach dem Baden/Duschen Fenster auf und Türen zu, damit sich der Wasser- dampf gar nicht erst in der Wohnung ausbreiten kann. Bei innen liegenden Bädern und Duschen Lüftungsgeräte laufen lassen, bis die Fliesen wieder abgetrocknet sind. Wichtig: Türen geschlossen halten!
Möbel und Schränke nicht direkt an Wände, vor allem nicht an Außenwände stellen, sondern mindestens 5 cm Lüftungsabstand lassen. Die Luft soll zwischen Schrank und Wand zirkulieren können, d.h. Schränke mit Sockel sollten am besten mit mindestens 5 cm hohen Klötzen unterlegt werden, damit die Luft richtig zirkulieren kann. Das gleiche gilt für Kellerräume, selbst wenn diese beheizt werden.Vorhänge, besonders in Ecken, behindern die Belüftung und Trocknung. Für Stores gilt das gleiche. Wenn auch hier das Licht durchscheinen kann, wird die Luftzirkulation doch erheblich behindert. Deshalb sollten Vorhänge und Stores auch nicht vor den Heizkörpern bis zum Boden geführt werden.
Wandoberfläche nicht dampfdicht „versiegeln“ durch Vinyl, Metall oder abwaschbare Tapeten oder Folien. Das gleiche gilt für Anstriche, insbesondere wasch- und scheuerfeste Dispersionen oder Latexanstriche. für die Anstriche auf den Wohnungswänden und auch auf der Fassade wurden Mineralfarben mit einer hohen Dampfdurchlässigkeit verwendet. Bei der Erneuerung der Anstriche sollte dies unbedingt beachtet werden.
Die Wohnung muss ausreichend geheizt werden, denn nur Luft, die erwärmt wird, kann Feuchtigkeit im Raum wie ein unsichtbarer Schwamm aufsaugen. So kann zum Beispiel Luft mit 0 °C nur 5 Gramm Wasser pro m³ aufnehmen, bei 20 °C sind es bis zu 17,5 Gramm pro m³. Der Sättigungsgrad der Luft kann durch ein Hygrometer gemessen und als relative Feuchte abgelesen werden. Als raumklimatisch behaglicher Wert sind 40 bis 60% Luftfeuchtigkeit anzusehen.
Sollten Schäden an der Mietsache entstehen, deren Ursache nachweislich auf unsachgemäßes Lüften zurück zu führen ist, so hat der Mieter sämtliche Kosten zur Beseitigung derselben zu tragen.
